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Patenschaften

Wir vermitteln Patenschaften, denn unsere Kindergärten werden von Kindern besucht, die zu den Ärmsten der Armen gehören und im Slum wohnen müssen. Nach der Verabschiedung aus dem Kindergarten können viele Familien es sich nicht leisten ihr Kind zur Schule zu schicken, auch wenn in Myanmar eigentlich Schulpflicht herrscht. Hier setzt unser Patenschaftsprogramm "School-Package" an.

In fünf einfachen Schritten wirst du Patin oder Pate:

  1. Bitte fordere unverbindlich detaillierte Informationen zur Patenschaft und die Patenschaftserklärung per Mail bei unserer Patenschaftskoordinatorin Ruth Anbergen an. Gerne beraten wir dich auch telefonisch, wenn du uns deine Nummer mailst.
  2. Wenn dich das Konzept überzeugt, schickst du uns die ausgefüllte Patenschaftserklärung unterschrieben zurück - per Brief, als Foto oder Scan.
  3. Wir kontaktieren daraufhin die Eltern eines abgehenden Kindergartenkindes vor Ort und schließen über unseren einheimischen Koordinator einen Elternvertrag für eine Schulpatenschaft ab.
  4. Als Patin oder Pate erhältst du anschließend ein Bild des Kindes und den unterschriebenen Elternvertrag. Danach bitten wir dich einen monatlichen Dauerauftrag über € 27 einzurichten. Die Spenden sind selbstverständlich steuerlich absetzbar.
  5. Du bekommst regelmäßig Informationen über dein Patenkind (3-4x im Jahr). Wenn du willst, kannst du auch selbst Kontakt zum Kind aufnehmen.

Für zurzeit nur € 27 im Monat sorgst du dann dafür, dass ein armes Kind aus den Slums zur Schule gehen kann. Mit diesem Betrag wird die Schuluniform, die Ausstattung mit Schulmaterial, Behälter für warmes Essen und das Mittagessen finanziert. Außerdem wird ein Teil für mögliche medizinische Versorgung des Kindes zurückgelegt.

Die Übernahme einer Patenschaft ist grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Besonders in den Monaten März bis Mai suchen wir viele Pateneltern. Die Ausstattung der Kinder für den Schulbesuch geschieht im Mai jeden Jahres. Die Einschulung ist am 01.06. Auch die Beendigung einer Patenschaft ist jederzeit möglich. Es ist aber sehr sinnvoll, wenn das Kind mindestens ein Jahr gefördert wird.